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Bewertung und Gefährdungs-Beurteilung Ihrer Druckluftstation

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist für Betreiber von überwachungspflichtigen Druckbehältern seit 01.01.2003 verbindlich anzuwenden. Als überwachungspflichtig gelten alle Druckluftbehälter mit einem Druckliterinhaltsprodukt von PS (maximal zulässiger Druck) x V (Volumen) > 50 bar x l.

Häufig kommt es zu unangenehmen Fragen und Unstimmigkeiten, wenn die zugelassene Überwachungsstelle ZÜS (z.B. der TÜV) die erstmalige oder wiederkehrende Prüfung an einem Druckluftbehälter vorgenommen hat. Wir unterstützen Sie rund um die BetrSichV. Ihre Fragen beantworten wir gerne über unser Kontaktformular.

Prüfung der Druckgeräte nach Diagramm:

Befähigte Person: Kategorie I sowie PS < 1 bar Kategorie II und III
ZÜS: Kategorie IV sowie PS > 1 bar Kategorie II und III
Folgende Aufgaben sind durch den Betreiber durchzuführen bzw. zu beauftragen:

  • Durchführung der sicherheitstechnischen Bewertung
  • Festlegung der wiederkehrenden Prüfungen und Meldung an die zuständige Behörde
  • Prüfung der Druckluftbehälter vor Inbetriebnahme
  • Gefährdungsbeurteilung der Druckluftstation

Kurz zusammengefasst:

Die sicherheitstechnische Überprüfung, die Festlegung der Prüffristen sowie die Gefährdungsbeurteilung kann der Betreiber seinem Sicherheitsbeauftragten (befähigte Person nach BetrSichV) übertragen. Die Prüfung der Druckluftbehälter muss je nach Druckliterinhaltsprodukt PS x V außer Haus gegeben werden.

Prüfung vor der Inbetriebnahme: PS x V < 200 befähigte Person / PS x V > 200 ZÜS
Wiederkehrende Prüfung: PS x V < 1.000 befähigte Person / PS x V > 1.000 ZÜS
PS = maximal zulässiger Druck / V = Volumen

 

In folgenden Fällen entfällt die Prüfung vor Inbetriebnahme:

  • Bei Behältern mit ZUA-Zulassung, wenn PX x V < 1.000
  • Bei Kompressoren mit Druckbehältern, die fahrbar (ortsveränderlich) sind

Festlegung der Prüffristen:

Die Prüffristen werden anhand der Behälterpapiere in der sicherheitstechnischen Bewertung festgelegt. Als Höchstgrenze für wiederkehrende Prüfungen gelten in Deutschland 5 Jahre für die innere Prüfung und 10 Jahre für die Festigkeitsprüfung.

WICHTIGER HINWEIS

Bitte beachten Sie, dass zur Durchführung der Prüfungen sowie zur sicherheitstechnischen Bewertung zwingend alle Behälterpapiere vorliegen müssen. Bei der Beschaffung von fehlenden Behälterpapieren unterstützen wir Sie gerne.